Am 28. September 2025 hat die Stimmbevölkerung der Schweiz den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» angenommen. Damit wurde die Einführung kantonaler Objektsteuern beschlossen – und gleichzeitig die Abschaffung des Eigenmietwerts definitiv entschieden.

Die Abstimmung über die Vorlage zur «Einführung von Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde am 28. September 2025 von Volk und Ständen angenommen. Aufgrund der Verknüpfungsklausel wurde damit auch entschieden, dass der Eigenmietwert nach einer Übergangsfrist abgeschafft wird. Für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ergeben sich je nach individueller Situation und kantonaler Umsetzung unterschiedliche Auswirkungen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Veränderungen ist empfehlenswert.

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